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   OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17   

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OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17 (https://dejure.org/2017,42531)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.10.2017 - 4 Ws 355/17 (https://dejure.org/2017,42531)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 4 Ws 355/17 (https://dejure.org/2017,42531)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei nachträglich auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkter Berufung des Angeklagten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 154 Abs 2 StPO, § 472 Abs 1 S 3 StPO, § 473 Abs 1 S 1 StPO, § 473 Abs 4 S 2 StPO
    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Verteilung der Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten bei teilweisem Erfolg der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung; Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen des Nebenklägers; ...

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei nachträglich auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkter Berufung des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei nachträglich auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkter Berufung des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 394/14

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Widerstandsunfähigkeit);

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17
    Diesbezüglich gilt der allgemeine Grundsatz, dass der Nebenkläger seine notwendigen Auslagen selbst zu tragen hat, wenn diese nicht dem Angeklagten aufzuerlegen sind bzw. auferlegt werden; diese dürfen nicht der Staatskasse zur Last fallen (siehe BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 394/14 -, juris Rn. 26 f. mwN; LG Koblenz, Beschluss vom 24. September 2010 - 4 Qs 56/10 - sowie Beschluss vom 6. Februar 2006 - 1 Qs 40/06 -, jeweils zitiert nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 472 Rn. 3; KK-StPO/Gieg, aaO, § 472 Rn. 2; Hilger in Löwe/Rosenberg, aaO, § 472 Rn. 4; aA zur Vermeidung unnötiger Härten BeckOK StPO/Weiner, aaO, § 472 Rn. 3a und 5).
  • BGH, 25.01.2012 - 4 StR 631/11

    Pflicht zur Kostenentscheidung bei das Verfahren beendenden Entscheidungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17
    Eine Entscheidung über die Kosten und Auslagen, welche durch die im Wege der Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO erledigten Verfahrensteile veranlasst war, ist im später erlassenen Urteil nicht möglich (siehe BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 4 StR 631/11 -, juris).
  • BGH, 27.03.2001 - 4 StR 414/00

    Letztes Wort des Angeklagten; Unmittelbar vor dem Urteil verkündeter Beschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17
    Da der Einstellungsbeschluss vorliegend nicht unmittelbar vor dem Urteil verkündet worden ist, stellen sich Beschluss und Urteil auch nicht als Teil einer einheitlichen gerichtlichen Entscheidung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2001 - 4 StR 414/00 -, StraFo 2001, 232).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 71/11

    Verhängung der Sicherungsverwahrung neben der Anordnung der Unterbringung in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17
    Soweit die Staatsanwaltschaft erfolglos zuungunsten des Angeklagten Berufung eingelegt hat, hat die Nebenklägerin die ihr insoweit erwachsenen ausscheidbaren notwendigen Auslagen selbst zu tragen (OLG Hamm, Beschluss vom 10. April 1978 - 4 Ws 127/78 -, juris; BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 1 StR 71/11 -, juris Rn. 24 mwN; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 25. Februar 1983 - 1 Ws 458/82 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 19. Dezember 1990 - 1 Ws 219/90 -, juris; KK-StPO/Gieg, aaO, § 473 Rn. 11).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 2 Ws 406/08

    Kosten der Nebenklage bei erfolgreicher Strafmaßberufung des Angeklagten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17
    a) Zwar ist es in der vorliegenden Konstellation - des teilweisen Erfolgs eines nachträglich beschränkten Rechtsmittels des Angeklagten - möglich, bei entsprechender Anwendung der § 472 Abs. 1 Satz 3, § 473 Abs. 4 Satz 2 StPO die notwendigen Auslagen des - zu Recht zugelassenen - Nebenklägers abweichend von § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO ausnahmsweise nach Billigkeitsgesichtspunkten zwischen diesem und dem Angeklagten zu verteilen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22. August 2008 - 2 Ws 406/08 -, juris mwN; Hilger in Löwe-Rosenberg, aaO, § 473 Rn. 79 f.; KK-StPO/Gieg, aaO, § 473 Rn. 10; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 473 Rn. 29 jeweils mwN), wobei deren Anwendung jeweils im Ermessen des Gerichts steht und im Rahmen der Ermessensentscheidung die Umstände des Einzelfalles umfassend zu würdigen sind.
  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17
    b) Zwar ist das Beschwerdegericht an die für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgeblichen Feststellungen des erkennenden Gerichts gebunden (§ 464 Abs. 3 Satz 2 StPO; siehe auch BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 3 StR 298/74 -, BGHSt 26, 29 sowie Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 464 Rn. 24), nicht jedoch an dessen Rechtsauffassung sowie dessen Beurteilung von Ermessensfragen (Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 464 Rn. 23).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88

    Festlegung der Gerichtskosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten im ersten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17
    Das Kriterium, ob der Angeklagte die Entscheidung der Vorinstanz hingenommen hätte, ist jedoch nicht das einzige und kann hinter dem Umfang des Teilerfolges, der letztlich erzielt wurde, wenn dieser groß genug ist, zurücktreten (BGH, Beschluss vom 21. September 1988 - 3 StR 349/88 -, juris mwN; KG Berlin, Beschluss vom 14. August 2012 - (4) 121 Ss 154/12 (183/12) -, juris mwN; Hilger in Löwe-Rosenberg, aaO, § 473 Rn. 51).
  • LG Koblenz, 24.09.2010 - 4 Qs 56/10

    Bindung eines Rechtspflegers an eine bestandskräftige und fehlerhafte und grob

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17
    Diesbezüglich gilt der allgemeine Grundsatz, dass der Nebenkläger seine notwendigen Auslagen selbst zu tragen hat, wenn diese nicht dem Angeklagten aufzuerlegen sind bzw. auferlegt werden; diese dürfen nicht der Staatskasse zur Last fallen (siehe BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 394/14 -, juris Rn. 26 f. mwN; LG Koblenz, Beschluss vom 24. September 2010 - 4 Qs 56/10 - sowie Beschluss vom 6. Februar 2006 - 1 Qs 40/06 -, jeweils zitiert nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 472 Rn. 3; KK-StPO/Gieg, aaO, § 472 Rn. 2; Hilger in Löwe/Rosenberg, aaO, § 472 Rn. 4; aA zur Vermeidung unnötiger Härten BeckOK StPO/Weiner, aaO, § 472 Rn. 3a und 5).
  • BGH, 06.03.1990 - 1 StR 666/89

    Auferlegung der Rechtsmittelgebühr bei Erfolg des Rechtmittels - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17
    Es bestand demnach für die Nebenklägerin ein berechtigtes Interesse (Schuldspruch), sich an der Berufungshauptverhandlung zu beteiligen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 1990 - 1 StR 666/89 -, juris Hilger in Löwe-Rosenberg, aaO, § 473 Rn. 80).
  • KG, 07.06.2012 - 1 Ws 16/12

    Strafverfahren: Kostenentscheidung im Berufungsurteil bei teilweiser

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17
    Dadurch ist das Gewicht der Rechtsfolgenentscheidung so gemindert, dass es unbillig wäre, dem Angeklagten die auf seine Berufung zurückzuführenden Kosten des Berufungsverfahrens sowie seine insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen uneingeschränkt aufzubürden (BGH, Beschluss vom 12. Februar 1987 - 4 StR 724/86 -, juris Hilger in Löwe-Rosenberg, aaO, § 473 Rn. 49 sowie Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 473 Rn. 25a); die Teileinstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO ist für die Frage des kostenrechtlichen (Teil-)Erfolgs der Berufung demgegenüber ohne Bedeutung (KG Berlin, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 Ws 16/12 - sowie Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 354/08 -, jeweils bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 24. Februar 2012 - III-2 Ws 95/12 -, juris).
  • KG, 18.11.2008 - 1 Ws 354/08

    Strafverfahren: Kostenentscheidung im Berufungsurteil nach Teilbeschränkung des

  • OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12

    Kostenbeschwerde und Verschlechterungsverbot; Teileinstellung des Verfahrens und

  • BGH, 12.02.1987 - 4 StR 724/86

    Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird die Kostenentscheidung geändert

  • KG, 14.08.2012 - 4 Ws 78/12

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Kostenquotelung bei beträchtlichem

  • LG Koblenz, 06.02.2006 - 1 Qs 40/06

    Kostentragung bei Freispruch des Angeklagten: Kosten und Auslagen des

  • OLG Oldenburg, 19.12.1990 - 1 Ws 219/90
  • OLG Hamburg, 25.02.1983 - 1 Ws 458/82
  • OLG Hamm, 10.04.1978 - 4 Ws 127/78
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